Abmahn-Wahnsinn: Fehlender Link auf OS-Plattform – shopbetreiber-blog.de
Es war zu erwarten, dass die Abmahnanwälte sich auf das Thema stürzen werden: Die Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung war noch nicht einmal online, da erwirkte einer von denen bereits eine einstweilige Verfügung vor dem LG Bochum, weil ein Online-Händler nicht den Link auf diese – noch nicht existente – Plattform...