Rund 40.000 Euro Schadenersatz verlangte ein Händler von einem Kunden, der eine negative Bewertung bei amazon abgegeben hatte, die Geschichte wurde als "Fliegengitter-Fall" bekannt. Vor dem LG Augsburg scheiterte der Händler mit seiner Klage, weil er nicht nachgewiesen hatte, dass der Kommentar des Kunden unwahr war. Jetzt liegt die Berufungsentscheidung des OLG München vor. Lesen […]
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