EuGH: Irren ist nicht menschlich, sondern kann abgemahnt werden – shopbetreiber-blog.de
Irren ist menschlich, heißt ein altes Sprichwort. Irren kann aber richtig teuer werden, wie eine aktuelle Entscheidung des EuGH zeigt. Denn wer einem Kunden auf eine Frage eine falsche Antwort gibt, begeht einen Wettbewerbsverstoß. In Deutschland bedeutet dies: Man kann hierfür abgemahnt werden. Folgendes war passiert Der Kunde hatte schon...