Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen wegen E-Mail-Werbung – shopbetreiber-blog.de
Manche Unternehmen machen es zu ihrem Geschäftsmodell für andere abzumahnen. Aber schnell ist hier die Grenze zum Rechtsmissbrauch überschritten. Und zwar dann, wenn es nur noch um das Erzielen von Gebühren geht und nicht mehr um den eigentlichen Unterlassungsanspruch. Das LG Berlin (Urt. v. 20.9.2016, 15 O 6/16) hatte sich...