Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden – Shopbetreiber-Blog
Die alten Mönche im Mittelalter waren sich sicher: Bier macht glücklich. Im Jahr 2016 stellten allerdings die Richter des OLG Stuttgart fest: Bier – eines der beliebtesten Getränke der Deutschen – darf nicht mit dem Wort „bekömmlich“ beworben werden. Das führe Verbraucher in die Irre und verstößt gegen die strengen...