Online-Händler müsse die wesentlichen Merkmale der Waren, die sie verkaufen, im Online-Shop angeben. Sind diese Angaben irreführend, drohen in Deutschland Abmahnungen oder einstweilige Verfügungen. In anderen Ländern gelten aber andere Sanktionssysteme, wie ein Beispiel aus Italien zeigt. Lesen Sie mehr dazu. In Italien werden Wettbewerbsverstöße nicht mit einer Abmahnung, sondern mit teils drastischen Bußgeldern bestraft. […]
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