Ob Verstöße gegen das Datenschutzrecht von Mitbewerbern abgemahnt werden können, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Ab morgen, 24. Februar 2016, können aber auf jeden Fall Verbraucherschutz-Vereine diese Verstöße abmahnen. Das entsprechende Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Wir hatten bereits ausführlich über das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ berichtet. […]
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