Es war zu erwarten, dass die Abmahnanwälte sich auf das Thema stürzen werden: Die Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung war noch nicht einmal online, da erwirkte einer von denen bereits eine einstweilige Verfügung vor dem LG Bochum, weil ein Online-Händler nicht den Link auf diese – noch nicht existente – Plattform bereitgestellt hatte. Das LG Bochum […]
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