Die gerichtlichen Entscheidungen zum Rechtsmissbrauch sind in der jüngeren Vergangenheit weniger geworden. Jetzt ist es vor dem LG Hamburg gelungen, dem Abmahner Rechtsmissbrauch nachzuweisen, weswegen das Gericht die Klage abgewiesen hat. Das LG Hamburg (Urt. v. 7.2.2017, 312 O 144/16) hat die Klage eines Online-Händlers gegen einen anderen als rechtsmissbräuchlich abgewiesen. Wesentliche Merkmale auf der […]
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