Seit August 2012 leben wir nun schon in Deutschland mit der Button-Lösung. Das Gesetz schreibt vor, dass der Bestellbutton mit den Worten “zahlungspflichtig bestellen” oder mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung zu versehen ist. Die Gesetzesbegründung meint, dass auch das Wort “kaufen” ausreicht. Dem widersprach jetzt das AG Köln. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung. Das […]
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