Diese Klausel findet sich so oder in verschiedenen Abwandlungen in sehr vielen AGB von Online-Händlern: “Teillieferungen sind zulässig.” Dabei sollten Sie darauf unbedingt verzichten, denn diese Klausel ist unzulässig! Die Verwendung dieser Klausel kann abgemahnt werden. Fehlerhafte AGB-Klauseln sind ein häufiger Abmahngrund. Dazu zählt auch eine Klausel zur Zulässig von Teillieferungen, wie zuletzt das LG […]
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