Seit 1. August 2012 gilt in Deutschland die sog. Button-Lösung. Seit dem muss aus der Beschriftung des Bestell-Buttons eindeutig hervorgehen, dass der Verbraucher mit Klick auf dem Button einen zahlungspflichtigen Vertrag schließen wird. Amazon musste jetzt zum wiederholten Mal eine Schlappe vor Gericht einstecken. Amazon hatte schon einmal wegen der Ausgestaltung von Amazon-Prime als Abofalle […]
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