Online-Händler müssen bei zahlreichen Produkten spezielle Kennzeichnungsvorschriften beachten. So gelten unter anderem genaue Vorgaben für den Verkauf von Textilerzeugnissen. Wer die Kennzeichnungsvorschriften nicht beachtet, kann abgemahnt werden. So wurde jetzt auch Amazon wegen fehlender Textilkennzeichnung verurteilt. Lesen Sie mehr dazu. Die Wettbewerbszentrale hat vor dem LG Köln (Urt. v. 6.11.2014, 31 O 512/13) ein Urteil […]
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