Seit 24. Juli 2016 ist die Übergangsfrist zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten abgelaufen. Neun Monate hatten Händler Zeit, sich einem Rücknahmesystem anzuschließen. Einer der größten hat diese gesetzliche Pflicht offenbar völlig ignoriert und bekam dafür jetzt eine Abmahnung.
Nach einem Bericht des Handelsblattes hat Deutschlands größter Online-Händler eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe erhalten.
Neue Rücknahmepflichten
Hintergrund sind die neuen Rücknahmepflichten aus dem ElektroG.
Händler – egal, ob stationär oder online tätigt – sind ab einer Verkaufs- bzw. Versandfläche von 400 qm verpflichtet, kleine Elektrogeräte immer zurückzunehmen, größere nur, wenn der Verbraucher ein entsprechendes Gerät einkauft.
Zusätzlich müssen Online-Händler über die entsprechende Rücknahmepflicht in ihrem Shop informieren.
Gegen diese Rücknahmepflichten hat amazon nun offenbar verstoßen und bekam dafür eine Abmahnung.
Abmahnungen vermeiden
Sollten Sie auch von der Rücknahmepflicht betroffen sein und noch nicht einem Rücknahmesystem angeschlossen haben, sollten Sie dies schnellstmöglich nachholen.
Informationspflichten
Gemäß § 18 Abs. 2 ElektroG gelten für rücknahmepflichtige Vertreiber die Informationspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsprechend.
Dazu zählt die Information über die Pflicht zur getrennten Rückgabe (also, dass Elektro-Müll nicht in den Haushaltsmüll geworfen werden darf). Konkret heißt es im Gesetz:
„Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.“
Sie informieren die privaten Haushalte darüber hinaus über
- die von ihnen geschaffene Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
- die Eigenverantwortung der Endnutzer im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und
- die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 (das ist das „Mülltonnen-Symbol“).
Händler, die diese Informationspflichten nicht erfüllen, können dafür ebenfalls abgemahnt werden, weil dies eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG darstellt.
Fazit
Man kann da Bundesumweltministerin Hendricks nur zustimmen, wenn sie sagt: „Alle großen Elektrohändler müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen, egal ob online oder im Geschäft. Wer das nicht macht, verstößt gegen Recht und Gesetz und ist verbraucherunfreundlich.“ Außerdem erlang amazon dadurch einen enormen wirtschaftlichen Vorteil, weil die Kosten für die Rücknahme gespart werden.
Sollte einmal das Kind in den Brunnen gefallen sein und Sie erhalten doch eine Abmahnung, dann schützen Sie sich mit unseren Abmahnschutzpaketen. (mr)
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Via – shopbetreiber-blog.de
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