Vor einiger Zeit hatte der BGH einmal entschieden, dass Streichpreise erklärt werden müssten, zumindest wenn es sich um Einführungspreise handelt. Grundsätzlich aber, so der BGH in einer aktuellen Entscheidung, versteht der Verbraucher Streichpreise und diese müssen nicht näher erläutert werden. Eine Vereinfachung für Online-Händler. Zwei Online-Händler, die unter anderem Fahrradanhänger vertreiben, stritten sich um die […]
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