Wein darf nicht mit dem Wort “bekömmlich” beworben werden, entschied der EuGH schon 2012. Das LG Ravensburg hat diese Entscheidung jetzt auch auf Bier ausgedehnt. Die Bezeichnung “bekömmliches” in der Produktbeschreibung für Bier kann abgemahnt werden. Hintergrund des Rechtsstreits, der heute vom LG Ravensburg durch Urteil erstinstanzlich beendet wurde, war die Werbung einer Brauerei für […]
The post Bier darf nicht mit “bekömmlich” beworben werden appeared first on shopbetreiber-blog.de.
Via – shopbetreiber-blog.de
Leave a Reply
Your email is safe with us.