Viele Online-Händler wollen freiwillig die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist von 14 Tagen verlängern. Handeln sie auf Plattformen, zwingen teilweise die Plattformbedingungen zu einer solchen Verlängerung. Aber darf man diese Änderung in der Widerrufsbelehrung einfach vornehmen? § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB bestimmt ganz eindeutig: “Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.” Die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung beginnt ebenso zweifelsfrei: […]
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