Wer Werbe-Mails ohne Einwilligung verschickt, kann sowohl vom Empfänger als auch von Mitbewerbern abgemahnt werden. Das ist mittlerweile sicher ausreichend bekannt. Neben dem Wettbewerbsverstoß liegt aber gleichzeitig auch noch ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vor. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat nun angekündigt, in Zukunft verstärkt mit Bußgeldern gegen unerwünschte Werbung vorzugehen. Lesen Sie mehr […]
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