Seit der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in deutsches Recht dürfen keine Telefonnummern mehr angegeben werden, bei denen höhere Gebühren anfallen als der sog. Grundtarif, wenn der Verbraucher eine Frage zu einem bestehenden Vertrag stellen möchte oder z.B. sein Widerrufsrecht telefonisch erklären möchte. Ob dafür weiterhin 0180-Nummern verwendet werden dürfen, muss nun der EuGH entscheiden. Vor dem […]
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