Seit 13. Juni gilt das neue Verbraucherrecht mit zahlreichen neuen und geänderten Informationspflichten. Nun hat das LG Bochum seine Meinung zur korrekten Belehrung über das Widerrufsrecht geäußert: Es verlangt zwingend die Angabe einer E-Mail-Adresse, einer Faxnummer und einer Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung. Lesen Sie mehr dazu. Ein Online-Händler wurde abgemahnt, weil er in seiner Widerrufsbelehrung […]
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