Das LG Stuttgart will vom EuGH klären lassen, ob eine 0180-Nummer weiterhin als Kundenhotline angeboten werden darf. Das LG Hamburg macht es sich da einfacher und entscheidet einfach. Nach der Ansicht aus Hamburg dürfen 0180-Nummern z.B. in der Widerrufsbelehrung verwendet werden, wenn der Unternehmer keine Auszahlung von Anrufen bei dieser Nummer erhält. Die Wettbewerbszentrale hat […]
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