Einige Online-Shops verlangen Zusatzgebühren für die Auswahl einer bestimmten Zahlungsart. Dies ist aber nur unter engen Voraussetzungen möglich. So muss es mindestens eine gängige und zumutbare, kostenlose Zahlungsart für den Verbraucher geben. Welche nicht dazu zählen, hat nun das LG Hamburg entschieden. Das LG Hamburg (Urt. v. 18.11.2016, 315 O 28/16) hat erneut entschieden, dass […]
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