Seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13. Juni 2014 in deutsches Recht müssen Online-Händler den Termin nennen, bis zu dem sie die Ware liefern. Bislang war ungeklärt, wie genau dieser Termin anzugeben ist. Jetzt liegt eine erste Entscheidung des OLG München zu dieser Frage vor. Lesen Sie mehr dazu. Das OLG München (Beschluss v. 8.10.2014, […]
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