Mails-Adresse im Impressum darf kein toter Briefkasten sein – shopbetreiber-blog.de
Websiten-Betreiber sind verpflichtet, umfangreiche Angaben in ihrem Impressum bereit zu halten. Unter anderem ist im Impressum die E-Mail Adresse zu nennen. Dahinter darf sich allerdings kein toter Briefkasten befinden, wie das LG Berlin nun entschieden hat. Das bedeutet, eingehende Mail-Anfragen müssen gelesen und auch bearbeitet werden. Lesen Sie mehr zu dem Urteil. Stellte ein Nutzer […]
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