Markeninhaber können die Verwendung ihrer Marke in AdWords-Anzeigen bei Google sperren lassen. Verweigern sie dann aber einem Dritten, eine nicht markenverletzende Verwendung in AdWords verbieten, kann dies eine wettbewerbswidrige Behinderung darstellen, für die man abgemahnt werden kann. Dies gilt vor allem unter dem Aspekt, dass derjenige, der eine als Marke geschützte Bezeichnung und/oder Begriff als […]
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