Am Freitag, den 13. Juni 2014 trat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist es auch ausdrücklich im Gesetz geregelt, dass Vereinbarungen über kostenpflichtige Zusatzleistungen nur dann wirksam sind, wenn der Verbraucher diese ausdrücklich bestellt hat. Wirksam waren solche Opt-Out-Einstellungen aber auch vorher schon nicht. Lesen Sie hier, was das […]
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