Vor kurzer Zeit wurde Zalando abgemahnt, weil dort angegeben wurde, es seien nur noch wenige Exemplare verfügbar, tatsächlich konnten aber noch sehr viele bestellt werden. Aber auch umgekehrt liegt eine Irreführung vor, meint das OLG Hamm: Steht am Produkt, dieses sei verfügbar, ist tatsächlich aber ausverkauft, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Vor dem OLG Hamm […]
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