Sowohl in erster Instanz als auch im Berufungsverfahren haben polnische Inspektoren für Pharmakologie festgestellt: Arzneimittel können nicht an Packstationen versendet werden. Grund dafür: die Unmöglichkeit der Zusicherung entsprechender rechtlich vorgesehener Transportbedingungen der Arzneimittel. Das administrative Verfahren wurde gegen eine Online-Apotheke eingeleitet, die in den AGB die Lieferung an Packstationen als Option angeboten hatte. Der Haupteinwand der Inspektoren in beiden […]
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