Fehler im Impressum führen immer wieder zu Abmahnungen. So gehört in das Impressum eines Online-Shops unter anderem eine ladungsfähige Anschrift. Die Angabe eines Postfaches erfüllt diese Voraussetzungen nicht, hat jetzt das LG Traunstein erneut bekräftigt. Das LG Traunstein (Urt. v. 22.7.2016, 1 HKO 168/16) musste über einen Streit zwischen der Wettbewerbszentrale und einem Verein entscheiden. […]
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