In Online-Shops sind Preise zu nennen, damit der Verbraucher weiß, was er für die Ware bezahlen muss. In besonderen Ausnahmefällen gilt dieser Grundsatz aber nicht. Ein Online-Händler hatte mit seiner Strategie jetzt Erfolg. Beklagt war ein Online-Händler, der einen Möbelkonfigurator im Internet betreibt. Damit er den Preis des durch ihn konfigurierten Möbels erfuhr, muss der […]
Der Beitrag „Preis auf Anfrage“ – Zulässig oder nicht? erschien zuerst auf Shopbetreiber-Blog.
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