Seit der Umsetzung der VRRL in deutsches Recht steht explizit im Gesetz, dass Online-Händler dem Verbraucher mindestens eine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsart anbieten müssen. Sofortüberweisung zählt nicht zu den zumutbaren Zahlungsarten, entschied das LG Frankfurt a.M. Der vzbv (Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V.) ging gerichtlich gegen die DB Vertrieb GmbH vor. Diese bot auf einer […]
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