Die Werbung für Tabakerzeugnisse sowie für E-Zigaretten ist fast nicht mehr möglich, das Gesetz kennt nur sehr wenige Ausnahmen. Insbesondere die Frage, welche Abbildungen im Internet noch erlaubt sind, wird stark diskutiert. Der BGH wird diese Frage klären. Seit 20. Mai gelten die gleichen strengen Werbeverbote für E-Zigaretten, die vorher schon für herkömmliche Tabakprodukte galten. […]
Der Beitrag Tabakwerbung im Internet: BGH wird entscheiden erschien zuerst auf Shopbetreiber-Blog.
Via – Shopbetreiber-Blog
Leave a Reply
Your email is safe with us.