Zur Bekämpfung von modernen Formen der Sklaverei und Menschenrechtsverletzungen in kommerziellen Beschaffungsketten wurde 2015 in UK der Modern Slavery Act erlassen. Er reiht sich in internationale Richtlinien, Verträge und Gesetzgebung ein, die im Rahmen der sozialen Unternehmensverantwortung eine Rolle spielen.
Globales Interesse erweckt diese UK Vorschrift, weil der Anwendungsbereich sich nicht auf Unternehmen beschränkt, die in UK ansässig sind oder dort eine Niederlassung betreiben, sondern auch auf nicht UK Unternehmen, die aber ihre Geschäftstätigkeit auf den UK Markt ausrichten.
Die Erklärung
Section 54 des Acts verlangt, dass eine jährliche Erklärung zu Sklaverei und Menschenhandel verfasst wird. Dies gilt für jedes Finanzjahr, dass am oder nach dem 31. März 2016 und ist somit ganz aktuell.
Die Erklärung muss beinhalten welche Schritte die Organisation unternommen hat, um sicher zu stellen, dass Menschenhandel in keinem Teil der Beschaffungskette oder der Aktivität des Unternehmens vorhanden ist. Sofern keine Schritte unternommen wurden, so muss dies klar ausgedrückt werden. Ziel der Vorschrift ist es, transparent darzustellen, was solche großen globalen Unternehmen als Beitrag zur Bekämpfung von Menschenhandel und moderner Sklaverei unternehmen.
Eine solche Erklärung muss je nach Gesellschaftsform vom Aufsichtsrat oder der Geschäftsführung unterzeichnet sein, um dafür zu sorgen, dass es eine bewusste Entscheidung auf höchsten Niveau ist.
Wenn eine Webseite vorhanden ist, muss die Erklärung dort publiziert werden und es muss einen prominent platzierten Link auf die Homepage gehen.
Inhalt
Eine konkrete Vorgabe dessen, was in der Erklärung enthalten sein muss, bietet section 54 nicht, führt aber sechs Informationsbereiche auf, die Unternehmen in ihre Erklärung einfügen können.
– Die Organisationsstruktur, der Tätigkeitsbereich und die Beschaffungskette
– Die Strategie in Hinblick auf Slaverei und Menschenhandel
– Due Diligence Prozesse hinsichtlich der betroffenen Themen
– Die Geschäftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko zu Fronarbeit und Menschenhandel besteht, sowie die Schritte, die unternommen werden, um dieses Risiko auszugleichen
– Effektivität in der Bekämpfung von Menschenhandel und modernen Formen der Sklaverei
– Die Schulungen von eigenen Mitarbeitern hinsichtlich dieser Themen
Wer ist betroffen?
Die Pflicht aus dem Modern Slavery Act erstreckt sich auf Unternehmen, die die folgenden drei Kriterien erfüllen:
– die, die Umsatzgrenze von 36 Millionen Pfund im globalen Umsatz erzielen
– die Waren oder Dienstleistungen verkaufen
– die ihre Aktivität in UK oder einem Teil von UK ausüben.
Fazit
Sicher: Die besagte Vorschrift ist in erster Linie nicht relevant für kleine und mittlere Unternehmen. Interessant ist aber die Tatsache, dass UK mit diesem Act seine soziale Verantwortung wahrnimmt. Einmal mehr zeigt dies, welche Rolle multinationale Unternehmen einnehmen, wenn es um Veränderungen in der Gesellschaft geht. Wirtschaftliche Fairness und Nachhaltigkeit sind zwei Faktoren, die auch für Endkunden immer wichtiger werden. Ein Engagement in dieser Hinsicht, unabhängig von der Größe des Unternehmens, sollte daher Selbstverständlich sein.
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