E-Mail-Werbung ist ein wichtiger Baustein für erfolgreiches Business im E-Commerce. Dass die Versendung von Werbe-E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers unzulässig ist und abgemahnt werden kann, sollte mittlerweile bekannt sein. Das OLG Hamm hatte sich kürzlich mit der Behandlung unzulässiger E-Mail-Werbung unter Kaufleuten zu befassen. Die Beklagte, die Werbemedien und insbesondere Folienaufkleber vertreibt, versendete […]
Der Beitrag Unerwünschte E-Mail-Werbung kann 3.000 Euro kosten – pro E-Mail! erschien zuerst auf Shopbetreiber-Blog.
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