Hat man nach einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung eine Unterlassungserklärung abgegeben, sollte man bei bereits abgelaufenen eBay-Auktionen prüfen, ob darin evtl. die gleichen Darstellungen verwendet wurden. Um eine Zahlung der Vertragsstrafe zu meiden, muss man sogar auf eBay zugehen, um dafür zu sorgen, dass das urheberrechtsverletzende Material auch aus diesen alten Angeboten entfernt wird, entschied der […]
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