Beim Handel mit Unternehmern muss man weniger Informationspflichten erfüllen als beim Handel mit Verbrauchern. Außerdem hat man weitaus mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung seiner AGB, auch wein Widerrufsrecht besteht gesetzlich nicht. Bei der Beschränkung seiner Angebote auf Unternehmer muss man aber genaue Vorgaben beachten. Das LG Dortmund (Urt. v. 23.02.2016, 25 O 139/15) hatte sich […]
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