Seit 13. Juni 2014 gelten das neue Verbraucherrecht und damit auch eine neue Muster-Widerrufsbelehrung. Diese sieht mehrere Alternativen für den Beginn der Widerrufsfrist vor. Der Unternehmer darf diese in einer Belehrung nicht kombinieren, wenn der Verbraucher dadurch nicht mehr klar und verständlich belehrt wird, entschied das LG Frankfurt a.M. Mit Beschluss v. 21.05.2015 untersagte das […]
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