Durch die Möglichkeit, bereits vorhandene Artikelbeschreibungen inklusive Produktfotos bei amazon zu nutzen (ASIN), werden immer wieder urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen. Dies auch dann, wenn der Marketplace-Anbieter denkt, dass er sich problemlos an die entsprechende Angebotsdarstellung „heranhängen“ kann. Die urheberrechtliche Zulässigkeit wurde jetzt von OLG Köln bestätigt. Bereits in einem Gastbeitrag unserer Kanzlei vom 8. April 2014 […]
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