Viele Händler bewerben ihre Produkte in Anzeigen bei Google. Das LG Hamburg hat nun entschieden, dass die Ausgestaltung dieser Anzeigen nicht rechtskonform ist, da die Versandkosten des jeweiligen Produktes nicht mit dargestellt werden. Auch die Erwähnung dieser Versandkosten in einem Mouseover-Effekt reiche nicht aus, so das Gericht. Lesen Sie mehr zu der Entscheidung. Das LG […]
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