Es klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist oft aber nicht der Fall: Das auf dem Produktbild dargestellte Produkt muss dem entsprechen, was auch tatsächlich verkauft wird. Weicht das verkaufte Produkt vom dargestellten ab, ist dies eine Irreführung, wie das LG Arnsberg bestätigt. Außerdem hat der Kunde dann Gewährleistungsansprüche. Das LG Arnsberg (Urt. v. 5.3.2015, 8 O […]
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