Abmahnungen im Online-Handel gelten noch immer als das größte Hindernis für ein erfolgreiches Verkaufen in Deutschland. Daher lädt Trusted Shops zum fünften Mal zu seiner traditionellen Umfrage zum Abmahn-(Un)wesen im E-Commerce ein. Wie bereits in den Jahren zuvor wollen wir die häufigsten Gründe für Abmhanungen analysieren und mit Hilfe der Studie ein detailliertes Porträt der Abmahnlandschaft in Deutschland zeichnen.
„Mit unserer Studie wollen wir Problemfelder im Online-Handel aufdecken und zeigen, welche konkreten Maßnahmen sich Online-Händler wünschen, um den Abmahn-Wahn einzudämmen“, erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops.
Studie: Abmahnungen im Online-Handel
Im letzten Jahr stellten für rund die Hälfte der Online-Händler (46 Prozent) Abmahnungen eine akute Existenzbedrohung dar.
Insgesamt 300 Verstöße wurden bei den teilnehmenden Händlern in 2015 abgemahnt. Der finanzielle Schaden für den Online-Handel wird bei den Kosten pro Abmahnung deutlich: So verzeichneten 40 Prozent der Händler Kosten in Höhe von mehr als 1.500 Euro.
Die Fortsetzung der Studie wird zeigen, wie sich diese Situation für den Online-Handel in 2016 entwickelt hat.
Die Studie endet am 30.09.2016.
Die Ergebnisse werden im Oktober vorgestellt.
Teilnehmen kann jeder Unternehmer, der Waren und Dienstleistungen über das Internet vertreibt. Sei es mittels eigenem Online-Shop, Verkaufen über Plattformen wie eBay, amazon, Rakuten, Hood, Hitmeister etc.
Rückblick: 2015
Auch im Jahr 2015 führten wir unsere Studie zu Abmahnungen im Online-Handel durch. Ein Jahr nach Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht waren damals Fehler in Bezug auf das Widerrufsrecht der häufigste Abmahngrund, wie zum Beispiel das Fehlen einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung.
Aber auch Preisangaben – insbesondere fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben – sowie Markenrechte Dritter verursachten kostenspielige Abmahnungen.
Die vollständigen Ergebnisse der Studie von 2015 können hier heruntergeladen werden.
Ein wichtiges Ergebnis der Studie vom letzten Jahr war aber auch: Wer sich gegen eine Abmahnung zur Wehr setzt kommt meist besser weg, als jemand, der die Abmahnung hinnimmt und die Unterlassungserklärung unterschreibt.
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