Früher konnte der Verbraucher seinen Widerruf völlig frei erklären, sogar eine kommentarlose Rücksendung der Ware wurde als Widerrufserklärung anerkannt. Seit 13. Juni 2014 muss der Verbraucher eine eindeutige Erklärung abgeben. Das AG Bad Segeberg entschied, dass auch eine “Kündigung” eine solche eindeutige Erklärung ist. Da es das perfekte Heim nicht von der Stange gibt, sind […]
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