Die EU-Kommission hatte im Mai 2015 im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt die Initiative Single Digital Gateway angekündigt. Jetzt wurde eine öffentliche Konsultation zu Problemen und Lösungsmöglichkeiten gestartet. Ziel ist es, eine Website zu schaffen, auf der man Informationen für Unternehmen, EU-Bürger und Interessenten leicht finden kann. Auch Sie können an der öffentlichen Konsultation teilnehmen.
Das Single Digital Gateway
Wer Informationen über die Möglichkeiten sucht, in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu wohnen, studieren, arbeiten oder darüber, grenzüberschreitend Handel zu treiben, befragt natürlich zunächst einmal das Internet.
Allerdings sind die Informationen, die online zu finden sind, oft unvollständig, nicht korrekt oder sind zu kompliziert dargestellt. Die Europäische Kommission will deswegen die Initiative Single Digital Gateway umsetzen und so die Suche nach solchen Informationen erleichtern.
Das Single Digital Gateway wird verschiedene bereits existierende Websites verknüpfen, so dass Fragen von EU-Bürgern und Unternehmen leicht beantwortet werden können.
Die öffentliche Konsultation
Die Konsultation richtet sich an EU-Bürger, Unternehmen und Behörden und läuft noch bis zum 21. November 2016.
Die Umfrage fokussiert sich hauptsächlich auf die Bewertung der Zugänglichkeit zu Informationen in diesen drei Bereichen:
- Anwendbares nationales Recht und einschlägige europäische Vorschriften (z.B. Informationen über die Erlaubnis zur Eröffnung eines Shops oder zum Verkauf bestimmter Produkte im Ausland, über die Registrierung einer gewerblichen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat usw.)
- Verfahren, um die nationalen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen (z.B. Verfahren für die Registrierung der MwSt-Nummer und anderer steuerrechtlichen Angelegenheiten)
- Dienste für Unterstützung und Beratung (Informationen über öffentliche oder (halb-)private Beratungsstellen).
Außerdem können die Teilnehmer die häufigsten Probleme ansprechen und verschiedene Strategien für ihre Lösung vorschlagen.
Die Ergebnisse der Konsultation werden von der Kommission bei der Erstellung neuer Strategien und der Bewertung der verschiedenen Optionen berücksichtigt.
Nehmen Sie teil!
Jeder kann sich an der Konsultation beteiligen, d.h. Vorschläge für die Änderung von Richtlinien oder Verordnungen unterbreiten. So können Sie ganz aktiv am Gesetzgebungsprozess der EU teilnehmen. Derartige Konsultationen finden immer wieder statt. Aus den abgegebenen Antworten leitet die EU dann mögliche Maßnahmen ab.
Warum sollten Sie teilnehmen?
Die öffentlichen Konsultationen sind eine gute Möglichkeit, der EU-Kommission solidate Daten zu liefern, die Grundlage für die Entscheidungen sein können. Je mehr Informationen die Kommission hat, desto zielgerichteter können Maßnahmen ausgedacht werden.
Bei manchen Konsultationen gehen nur 400 bis 500 Antworten ein, die dann Grundlage für neue Richtlinien oder Verordnungen sein sollen. Da liegt es in der Natur der Sache, dass bei so wenigen Antworten keine sinnvollen Maßnahmen entwickelt werden können.
Weitere Informationen über die Initiative finden Sie unter: http://ift.tt/2cHPSMe
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