Ein Online-Händler bestimmte in seinen AGB, dass er im Falle eines Widerrufs die Ware abholt. Die Abholung ist eine neue Varinate in der neuen Muster-Widerrufsbelehrung, deren Verbindlichkeit bislang nicht geklärt ist. Hierzu entschied nun erstmals das OLG Düsseldorf im Sinne der Händler. Lesen Sie mehr dazu. In der Vorinstanz hatte das LG Düsseldorf die verwendeten […]
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