Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ist es oft aber nicht: Das auf einem Produktbild dargestellte Produkt muss dem entsprechen, was auch tatsächlich verkauft wird. Wird auf dem Foto Zubehör mit abgebildet, welches aber nicht zum Lieferumfang gehört, stellt dies eine Irreführung dar, bestätigte nun das OLG Hamm. Erstinstanzlich entschied diese Frage bereits das LG Arnsberg […]
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