Viele Onlinehändler, die über amazon nicht eigene Angebote unter einer eigenen ASIN einstellen, sondern sich an vorhandene Angebote unter Nutzung einer bestehenden ASIN heranhängen, befürchteten lange, wegen Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen zu werden. Nach dem LG Köln hat nun auch das OLG München eine Urheberrechtsverletzung im Anhängen an andere Angebote nicht angenommen. Lesen Sie mehr […]
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