Bewirbt ein Online-Händler eine Verkaufsaktion, muss er sicherstellen, dass er sich einen ausreichenden Vorrat der Waren angeschafft hat. Sind die Waren schon nach vier Minuten ausverkauft, stellt dies eine Irreführung dar. Der Hinweis “Nur in limitierter Stückzahl” rettet den Händler dann auch nicht. Ein Händler bewarb in Prospekten und in einer Zeitung einen Staubsauger. Diesen […]
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