Es gibt zahlreiche Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Über diese ist der Verbraucher genau zu informieren. Aber an welcher Stelle macht man dies? In den AGB oder im Rahmen der Widerrufsbelehrung? Oder vielleicht sogar auf der Produktseite? Diese Frage hat das LG Oldenburg beantwortet. Vor dem LG Oldenburg (Urt. v. 13.3.2015, 12 O 2150/14) ging es um […]
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