AGB-Klausel “Teillieferungen sind zulässig” ist unzulässig! – shopbetreiber-blog.de
Diese Klausel findet sich so oder in verschiedenen Abwandlungen in sehr vielen AGB von Online-Händlern: “Teillieferungen sind zulässig.” Dabei sollten Sie darauf unbedingt verzichten, denn diese Klausel ist unzulässig! Die Verwendung dieser Klausel kann abgemahnt werden. Fehlerhafte AGB-Klauseln sind ein häufiger Abmahngrund. Dazu zählt auch eine Klausel zur Zulässig von...